Augenuntersuchung II

(Altersgruppe: 20. bis 50. Monat)

Ihr Kind hat sich in den vergangenen Lebensjahren zu einer eigenständigen Persönlichkeit entwickelt. Es testet seine Grenzen immer wieder auf´s Neue aus. Aber mit Liebe und Gelassenheit bewältigen Sie auch diese Phase. Vielleicht besucht Ihr Kind bereits eine Kinderkrippe oder einen Kindergarten und lernt dort neue Freunde und tolles Spielzeug kennen. Zum Lernprozess von Kindern gehört auch das Verarbeiten von Sinneseindrücken. Die Augen sind dabei eines der wichtigsten Sinnesorgane. Doch der Zeitraum für den Sehlernprozess ist begrenzt. „Versäumtes“ lässt sich nur innerhalb der ersten Jahre nachholen. Werden Sehstörungen jedoch früh erkannt, können Sie behandelt werden. Aus diesem Grund sollten Sie Ihr Kind zwischen dem 20. und 50. Lebensmonat an einer weiteren kostenfreien Augenuntersuchung teilnehmen lassen.

Wie bei der Augenuntersuchung I wird Ihr Kinder- und Jugendarzt / Ihre Kinder- und Jugendärztin diese spezielle Augenuntersuchung durchführen. Im Fall einer frühkindlichen Sehstörung wird eine entsprechende augenärztliche Therapie für Ihr Kind eingeleitet.